neue vorgaben
/  das ändert sich jetzt  /

kompetente beratung kann zeit und geld sparen

Mehr erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz – das sind die Ziele der Energiewende. Auch in Schleswig-Holstein gilt seit Dezember 2021 ein novelliertes Energiewende- und Klimaschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele unseres Bundeslandes. Ein wichtiger Punkt betrifft alle Immobilieneigentümer, die ihre Heizung austauschen wollen oder müssen: Ab dem 01.07.2022 müssen beim Heizungsaustausch oder bei einem nachträglichen Einbau mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden (§9 EWKG). Wir setzen uns mit den geänderten Anforderungen intensiv auseinander und beraten Sie ausführlich zu effizienten Lösungen – z.B. Wärmepumpen oder Hybridsysteme, auch in Verbindung mit PV-Anlagen und Stromspeichern. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Antrag von Fördermitteln. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von einer neuen Heizungsanlage, die alle aktuellen Anforderungen erfüllt.

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  • kompetente Beratung zu gesetzlichen Vorgaben
  • Energieeinsparverordnung EnEV
  • Gebäudeenergiegesetz GEG
  • Energiewende- und Klimaschutzgesetz EWKG
  • Abwasserschutzverordnung AwSV
  • Tipps für Fördermittel und Zuschüsse

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