neue vorgaben
/ das ändert sich jetzt /
kompetente beratung kann zeit und geld sparen
Mehr erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz – das sind die Ziele der Energiewende. Auch in Schleswig-Holstein gilt seit Dezember 2021 ein novelliertes Energiewende- und Klimaschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele unseres Bundeslandes. Ein wichtiger Punkt betrifft alle Immobilieneigentümer, die ihre Heizung austauschen wollen oder müssen: Ab dem 01.07.2022 müssen beim Heizungsaustausch oder bei einem nachträglichen Einbau mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden (§9 EWKG). Wir setzen uns mit den geänderten Anforderungen intensiv auseinander und beraten Sie ausführlich zu effizienten Lösungen – z.B. Wärmepumpen oder Hybridsysteme, auch in Verbindung mit PV-Anlagen und Stromspeichern. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Antrag von Fördermitteln. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von einer neuen Heizungsanlage, die alle aktuellen Anforderungen erfüllt.
Jetzt individuelles Angebot anfordern!- kompetente Beratung zu gesetzlichen Vorgaben
- Energieeinsparverordnung EnEV
- Gebäudeenergiegesetz GEG
- Energiewende- und Klimaschutzgesetz EWKG
- Abwasserschutzverordnung AwSV
- Tipps für Fördermittel und Zuschüsse